Concentus Hausplanung Hausbau Fachwerkhaus Landhaus

Ihr Concentus-Haus-Fahrplan

Mit uns planen Sie gemeinsam Ihr individuelles Concentus Haus nach Maß in Holzskelett-Bauweise. Die Planung ist der wichtigste und meist auch längste Bauabschnitt. Wir bauen gemeinsam mit Ihnen gerne als:

Concentus Beratung Fachwerkhaus Holzskeletthaus
1

Vor Planungsbeginn

  • Amtlicher Lageplan für Bauantrag
  • Nachweis der gesicherten Erschließung
  • Baugeologisches Gutachten
  • Katasteramtlicher Auszug aus der Flurkarte
  • Auszug aus dem rechtskräftigen B-Plan
  • Vorlagen baurechtlicher Festlegungen z.B. Bauvorbescheid
2

Vor Baubeginn

  • Finanzierungsbestätigung der Bank
  • Vorlage der Original Baugenehmigung / Baufreigabe beim zuständigen Architekten der Firma. Baustellenschild der Behörde gut sichtbar und  regengeschützt an der Grundstücksgrenze / Zufahrt befestigen.
  • Einmessung des Baugrundstückes sowie Lage- und höhenmäßige  Absteckungen des Baukörpers auf Schnurböcken (bereits für das Fundament bzw. den Keller) durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
  • Bereitstellung eines Baustromverteilerkastens mit mindestens einer 16A und fünf 220V Anschlüssen. Der Baustromverteiler sollte ca. 5 m von der geplante Gebäudeaußenkante entfernt aufgestellt werden. Einrichten eines Bauwasseranschlusses mit einem absperrbaren 1/2 oder 3/4 Zoll Schlauchanschluss
  • Die Medienanträge (Strom, Wasser, Drainage, Telefon, Gas) sind parallel mit der Eingabe des Bauantrages bei den örtlichen Ver- und Entsorgungsbetrieben zu stellen
  • Die für den Baubeginn eventuell notwendigen behördlichen Genehmigungen wie z.B. zur Gehwegsüberfahrung,notwendige Straßensperrungen, Freileitungsumverlegungen, Sicherungsmaßnahmen, Baumschutzmaßnahmen, Schwenkgenehmigung für Kranarbeiten über fremde Grundstücke und ähnliche Sondergenehmigungen sind rechtszeitig von den Bauherren zu organisieren.
  • Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und einer Bauwesenversicherung inkl. Glasbruchversicherung
  • Baufreimachung Beräumung / Abriss / Baumfällung / Wurzelbeseitigung vor Beginn der Erdarbeiten der Gründung
  • Schriftliche Freimeldung der Fertigstellung der bauvorbereitenden Arbeiten / Maßnahmen
  • Farbwahl der Konstruktion/Fenster/-türen
  • Festlegung Dachziegel in Form und Farbe
  • Festlegung Ausführung Entwässerung/Rinne
  • Bemusterung Fenster/-türen
  • Bemusterung der optionalen Bauteile wie z.B. Balkone, Carportanlage etc.
  • Farbwahl/Ausführung Putz
  • Bemusterung Innenausbau bei einem Schlüsselfertigem bzw. bezugsfertigem Haus wie z.B. Trockenbau, Heizung und Sanitär, Elektroinstallation etc.
3

Vor Montagebeginn

  • Befestigte Baustellenzufahrt / Zufahrtsbreite 3,50 m für LKW bis 40 t  Sattelzug mit max. 24 m Länge, 3,0 m Breite und 4,20 m Höhe
  • Bordsteinschutz / Gehwegschutz / Asphaltdecke
  • Eventuell notwendige Straßensperrung Tiefbauamt / Polizei beantragen
  • Befestigter Kranstellplatz waagerecht für Mobilkran nach Vorgaben 6 m x 8 m
  • Befestigte Materiallagerflächen nach Vorgaben 3 x 1,5 m x 6,0 m + 2 x 1,5 m x 14 m
  • Befestigte Stellflächen für LKW und Anhänger
  • Fertigstellung und Abnahme Kellerdecke / Bodenplatte durch Bauleitung
  • Abklebung Kellerdecke / Bodenplatte Schweißbahn
  • Erdaushub / Füllboden mindestens 5 m von Kellerdecke / Bodenplatte entfernt lagern
  • Bodenfläche umlaufend mind. 3,00 m planieren / befestigen
4

Während der Bauzeit/Bauphase

  • Zwei Wochen vor Abschluss des Rohbaus und zwei Wochen vor Abschluss der gesamten Bauarbeiten müssen das zuständige Bauamt und Katasteramt über den Stand des Bauvorhabens benachrichtigt werden.
  • Zur Gewährleistung der Inbetriebnahme des Hauses hat der Bauherr dafür zu sorgen, dass sämtliche Medienanschlüsse laut Bauzeitenplan, insbesondere Gas und Strom (für die Inbetriebnahme der Heizungsanlage) bereitgestellt werden.
  • Das Baugrundstück muss während der gesamten Bauarbeiten begehbar- und befahrbar sein.
  • In Absprache mit der Bauleitung hat der Bauherr die Pflicht, ab dem 3. Tag nach verlegen des Estrichs, das Gebäude ausreichend zu lüften und gegebenenfalls die überschüssige Feuchtigkeit an den Fenster- und Rahmenflächen zu beseitigen
5

Die Übergabe

  • Die Übergabe des Hauses erfolgt erst nach Schlussabnahme des Gebäudes in Anwesenheit der Bauherrn und des Bauleiters.
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Ihre persönlichen Berater Dennis und Daniel Schubert


info@concentus.de     0 33 22/23 21 43

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